Botschaft der Republik Belarus
in der Bundesrepublik Deutschland
   

Pressemitteilung Nr. 29
Berlin, den 26. August 2009

Deutliche Vereinfachung der Investitionstätigkeit
in der Republik Belarus in die Wege geleitet

Am 6. August 2009 unterschieb der Präsident der Republik Belarus das Dekret Nr. 10 „Über die Schaffung zusätzlicher Bedingungen für die Investitionstätigkeit in der Republik Belarus“, dessen Ziel ist es, das im Lande existierende Investitionsumfeld transparenter und investorenfreundlicher zu machen.

Das Dokument legt neue Regeln im Investitionsbereich fest, die sowohl für einheimische als auch für ausländische Investoren gelten und den Start der Investitionsprojekte erheblich vereinfachen.

Im Mittelpunkt des Dekrets steht der Investitionsvertrag, der zwischen dem Staat und dem Investor abgeschlossen werden kann und Rechte und Pflichten der Vertragsparteien rechtskräftig verankert. Laut Dekret werden alle Investitionsprojekte in Abhängigkeit von ihrer wirtschaftlichen und sozialen Bedeutung und dem Umfang der Präferenzen, die der Staat dem Investor gewährt, in drei Gruppen eingestuft. Zu den allgemeinen Präferenzen beim Abschluss von Investitionsverträgen unter anderem zählen vereinfachte Verpachtung von Grundstücken, zollfreie Einführung von Ausrüstungen, Maschinen und Ersatzteilen sowie Begünstigungen bei der Anwerbung von ausländischen Arbeitsnehmern.

Das Dekret Nr. 10, das in drei Monaten nach offizieller Veröffentlichung in Kraft tritt, setzt die Reihe der in Belarus in der letzten Zeit verabschiedeten Rechtsvorschriften fort, die einer weiteren Liberalisierung der Wirtschaft sowie der Ankurbelung der Aktivitäten der einheimischen und ausländischen Investoren dienen sollen.