|
Für die Einreise in die Republik Belarus, den Aufenthalt
in der Republik Belarus sowie Transitreisen durch das Territorium von
Belarus ist ein gültiges Visum und ab
1. November 2006 eine Migrationskarte
erforderlich.
Das Visum kann entweder in der Konsularabteilung der belarussischen Botschaft
in Berlin oder in ihrer Zweigstelle in Bonn beantragt werden. An den Grenzeübergangsstellen werden keine Visa ausgestellt. Falls eine dringende Einreise notwendig ist, besteht die Möglichkeit für Fluggäste, ein Visum direkt am internationalen Flughafen „Minsk-2“ (Visastelle) zu beantragen.
Die Beantragung eines Visums kann sowohl in den obengenannten Einrichtungen
durch eine Vorsprache des Antragstellers bzw. seines Vertreters als auch
auf dem postalischen Weg erfolgen.
Dafür sind folgende Unterlagen nötig:
1. ein gültiger
Reisepass (Original, keine Kopie, da das Visum in den Pass eingeklebt wird) oder ein Kinderausweis (unbedingt mit dem Lichtbild), falls das Kind nicht im Reisepass der Eltern eingetragen ist;
der Reisepass soll mindestens 3 Monate über das Ende der Reise hinaus gültig sein und mindestens eine freie Seite enthalten;
2. ein vollständig
ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Antragsformular mit dem aufgeklebten/angeheftetem
Lichtbild;
3. eine gültige
Einladung (bei Beantragung eines Transitvisums ist eine Kopie des Visums
für das Zielland beizulegen);
ein
einfaches Geschäfts- oder Besuchervisum mit einer Gültigkeitsdauer
von bis zu 30
Tagen kann ohne Vorlage einer Einladung erteilt werden. Das Visum kann ausgestellt
werden, nachdem der Antragsteller das Visumantragsformular
ausgefüllt und darin genauen Reisezweck, vollständige
Bezeichnung (Name) und Anschrift der einladenden belarussischen
juristischen (natürlichen) Person sowie vorgesehene Wohnadresse
in Belarus angegeben hat;
4. ein
von der Bank bestätigter Einzahlungsbeleg über entrichtete Visagebühr;
5. bei Beantragung
per Post - ein frankierter Rückumschlag mit Anschrift des Antragsstellers.
Die obengenannten Unterlagen werden nur komplett angenommen!
Für die Leistungen der Post wird keine Haftung übernommen.
Soll eine Privatreise über 30 Tage dauern, so ist eine durch die jeweilige Paß- und Visabehörde
der belarussischen Miliz ausgestellte Einladung (Original) einer belarussischen
einladenden Privatperson vorzulegen.
Bei Dienst- und Geschäftsreisen mit einer Dauer von über 30 Tagen ist die Einladung einer belarussischen juristischen
Person erforderlich. Dabei soll der geschäftliche, dienstliche, wissenschaftliche
oder sonstige Charakter der Reise bestätigt und Name, Vorname, Geburtsdatum,
Reisepassnummer, Aufenthaltsdauer mit den Daten der Ein- und Ausreise
sowie Zweck der Reise angegeben werden.
Touristenreisen werden durch Reisebüros erledigt. Gemäß der bestehenden Verordnung werden Visa für die Einreise in die Republik Belarus mit touristischem Zweck ab 04.04.2008 auf Grund folgender Dokumente ausgestellt:
- Antrag eines belarussischen Reiseveranstalters, ausgestellt auf dem Kopfbogen mit der Angabe der vollen Bezeichnung des Unternehmens, dessen Anschrift und Telefonnummer mit dem Dienststempel versiegelt in Form laut Anlage;
- Anfrage einer Kuranstalt, ausgestellt auf dem Kopfbogen mit der Angabe der vollen Bezeichnung des Unternehmens, dessen Anschrift und Telefonnummer, des Aufenthaltszwecks und der Aufenthaltsdauer des Ausländers, der Aufstellung der Dienstleistungen, der Bestätigung der Urlaubsscheckbuchung und der vollen oder teilweisen Vorzahlung, sowie der Verpflichtung der Kuranstalt zur Einhaltung der Aufenthaltsregeln des Ausländers in der Republik Belarus mit dem Dienststempel versiegelt;
- Anfrage eines Bürgers der Republik Belarus samt Kopien von Dokumenten, die sein Recht auf Gewährung der Dienstleistungen im Bereich Agrartourismus nachweisen.
Für Beantragung eines Transitvisums ist der
Reisepass mit eingetragenem Visum des Ziel- oder Weiterreiselandes einzureichen.
Mit dem Transitvisum darf man das Territorium der Republik Belarus in
einer Richtung innerhalb von 48 Stunden durchreisen.
Mehrfaches Visum ist in der Regel für Geschäfts- und
Dienstreisen, sowie für Hilfsgütertransporte vorgesehen. Die
Aufenthaltsdauer in der Republik Belarus ist bei diesen Reisen auf 90
Tage begrenzt.
Ein Dauervisum wird für einen Zeitraum von einem Jahr ausgestellt
und gilt für unbegrenzte Zahl der Reisen nach Belarus. Dabei darf
die gesamte Aufenthaltsdauer 90 Tage nicht überschreiten. Dauervisum für Geschäftsleute wird von der Botschaft der Republik Belarus bei Vorlage folgender Unterlagen ausgestellt:
Antrag der belarussischen juristischen Person (spezielles Formular ist in der Botschaft auf Anfrage erhältlich – спец. формуляр можно получить в Посольстве);
Auszug aus dem Einheitlichen Staatsregister der juristischen Personen und Einzelunternehmer der Republik Belarus über die belarussische juristische Person;
Kopie des Vertrages (des Abkommens über die Zusammenarbeit) zwischen der belarussischen juristischen Person und dem Ausländer oder dem ausländischen Unternehmen, in dem er tätig ist, womit die Geschäftskontakte bestätigt werden, versiegelt mit dem Stempel der belarussischen juristischen Person;
ein Dokument, dass die Tätigkeit des Ausländers in der Organisation nachweist, die den Kooperationsvertrag mit der belarussischen juristischen Person abgeschlossen hat (auf dem Kopfbogen der ausländischen Organisation, unterschrieben vom deren Leiter);
bei Bedarf nach Beschluss des Leiters der Konsularabteilung auch andere Unterlagen, die die Angaben im Antrag sowie die Geschäftskontakte nachweisen.
Ein Gruppenvisum wird bei Reisen der Gruppen von mehr als 5 Personen
beantragt. Dabei sind Reisepässe (Original), Visumanträge mit
Lichtbildern und eine Sammelliste in zweifacher Ausfertigung mit folgenden
Angaben vorzulegen: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit
und Reisepassnummer.
Gemäss dem Artikel 36 Kapitel 4 des Gesetzes der Republik Belarus „Über die rechtliche Lage der Ausländer und Staatenlosen in der Republik Belarus“ vom 03.06.1993, soll sich ein Ausländer innerhalb von drei Tagen (außer Feier- und Festtagen) nach seinem Eintreffen in der Republik Belarus bei der Anmeldebehörde seines tatsächlichen Aufenthalts registrieren lassen, falls das Gesetz nichts anderes vorsieht. Die Anmeldebehörden in der Republik Belarus sind das zuständige Referat des Innenministeriums, lokale Innenbehörden sowie die Verwaltungen der Hotels. Die Ausländer dürfen nur dort wohnen, wo sie angemeldet sind.
Die gesamte Aufenthaltsdauer einer ausländischen
Person in der Republik Belarus auf Grund eines Visums darf innerhalb eines
Jahres unabhängig von der Visumsart 90 Tage nicht überschreiten.
Soll der Aufenthalt in Belarus über 90 Tage dauern,
so ist eine Aufenthaltsgenehmigung bei der entsprechenden
lokalen Innenbehörde (Meldeamt) rechtzeitig (etwa 20 Tage vor Visaablauf)
zu beantragen.
Bankverbindung:
Berlin
Empfänger: Belarussische Botschaft
Kontonummer 40 948 810 01
BLZ 120 800 00
DresdnerBank AG Berlin |
Bonn
Empfänger: Belarussische Botschaft
Kontonummer 02 618 965 01
BLZ 370 800 40
Dresdner Bank AG Filiale Bonn |
|
|