Botschaft der Republik Belarus
in der Bundesrepublik Deutschland
   

Einreisebestimmungen in die Republik Belarus

Für die Einreise in die Republik Belarus, den Aufenthalt in der Republik Belarus sowie Transitreisen durch das Territorium von Belarus ist ein gültiges Visum und ab 1. November 2006 eine Migrationskarte erforderlich.

Das Visum kann entweder in der Konsularabteilung der belarussischen Botschaft in Berlin oder in ihrer Zweigstelle in Bonn beantragt werden. An den Grenzeübergangsstellen werden keine Visa ausgestellt. Falls eine dringende Einreise notwendig ist, besteht die Möglichkeit für Fluggäste, ein Visum direkt am internationalen Flughafen „Minsk-2“ (Visastelle) zu beantragen.

Die Beantragung eines Visums kann sowohl in den obengenannten Einrichtungen durch eine Vorsprache des Antragstellers bzw. seines Vertreters als auch auf dem postalischen Weg erfolgen.

Dafür sind folgende Unterlagen nötig:

         1. ein gültiger Reisepass (Original, keine Kopie, da das Visum in den Pass          eingeklebt wird) oder ein Kinderausweis (unbedingt mit dem Lichtbild), falls das          Kind nicht im Reisepass der Eltern eingetragen ist;

        der Reisepass soll  mindestens 3 Monate über das Ende der Reise hinaus          gültig sein und mindestens eine freie Seite enthalten;

         2. ein vollständig ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Antragsformular          mit dem aufgeklebten/angeheftetem Lichtbild;

         3. eine gültige Einladung (bei Beantragung eines Transitvisums ist eine Kopie des          Visums für das Zielland beizulegen);

         ein einfaches Geschäfts- oder Besuchervisum mit einer Gültigkeitsdauer          von bis zu 30 Tagen kann ohne Vorlage einer Einladung erteilt werden.           Das Visum kann ausgestellt werden, nachdem der Antragsteller das          Visumantragsformular ausgefüllt und darin genauen Reisezweck,          vollständige Bezeichnung (Name) und Anschrift der einladenden          belarussischen juristischen (natürlichen) Person sowie vorgesehene          Wohnadresse in Belarus angegeben hat;

          4. ein von der Bank bestätigter Einzahlungsbeleg über entrichtete Visagebühr;

          5. bei Beantragung per Post - ein frankierter Rückumschlag mit Anschrift des           Antragsstellers.

Die obengenannten Unterlagen werden nur komplett angenommen! Für die Leistungen der Post wird keine Haftung übernommen.

Soll eine Privatreise über 30 Tage dauern, so ist eine durch die jeweilige Paß- und Visabehörde der belarussischen Miliz ausgestellte Einladung (Original) einer belarussischen einladenden Privatperson vorzulegen.

Bei Dienst- und Geschäftsreisen mit einer Dauer von über 30 Tagen ist die Einladung einer belarussischen juristischen Person erforderlich. Dabei soll der geschäftliche, dienstliche, wissenschaftliche oder sonstige Charakter der Reise bestätigt und Name, Vorname, Geburtsdatum, Reisepassnummer, Aufenthaltsdauer mit den Daten der Ein- und Ausreise sowie Zweck der Reise angegeben werden.

Touristenreisen werden durch Reisebüros erledigt. Gemäß der bestehenden Verordnung werden Visa für die Einreise in die Republik Belarus mit touristischem Zweck ab 04.04.2008 auf Grund folgender Dokumente ausgestellt:
- Antrag eines belarussischen Reiseveranstalters, ausgestellt auf dem Kopfbogen mit der Angabe der vollen Bezeichnung des Unternehmens, dessen Anschrift und Telefonnummer mit dem Dienststempel versiegelt in Form laut Anlage;
- Anfrage einer Kuranstalt, ausgestellt auf dem Kopfbogen mit der Angabe der vollen Bezeichnung des Unternehmens, dessen Anschrift und Telefonnummer, des Aufenthaltszwecks und der Aufenthaltsdauer des Ausländers, der Aufstellung der Dienstleistungen, der Bestätigung der Urlaubsscheckbuchung und der vollen oder teilweisen Vorzahlung, sowie der Verpflichtung der Kuranstalt zur Einhaltung der Aufenthaltsregeln des Ausländers in der Republik Belarus mit dem Dienststempel versiegelt;
- Anfrage eines Bürgers der Republik Belarus samt Kopien von Dokumenten, die sein Recht auf Gewährung der Dienstleistungen im Bereich Agrartourismus nachweisen.

Für Beantragung eines Transitvisums ist der Reisepass mit eingetragenem Visum des Ziel- oder Weiterreiselandes einzureichen. Mit dem Transitvisum darf man das Territorium der Republik Belarus in einer Richtung innerhalb von 48 Stunden durchreisen.

Mehrfaches Visum ist in der Regel für Geschäfts- und Dienstreisen, sowie für Hilfsgütertransporte vorgesehen. Die Aufenthaltsdauer in der Republik Belarus ist bei diesen Reisen auf 90 Tage begrenzt.

Ein Dauervisum wird für einen Zeitraum von einem Jahr ausgestellt und gilt für unbegrenzte Zahl der Reisen nach Belarus. Dabei darf die gesamte Aufenthaltsdauer 90 Tage nicht überschreiten. Dauervisum für Geschäftsleute wird von der Botschaft der Republik Belarus bei Vorlage folgender Unterlagen ausgestellt:
      • Antrag der belarussischen juristischen Person (spezielles Formular ist in der Botschaft auf Anfrage erhältlich – спец. формуляр можно получить в Посольстве);
       • Auszug aus dem Einheitlichen Staatsregister der juristischen Personen und Einzelunternehmer der Republik Belarus über die belarussische juristische Person;
       • Kopie des Vertrages (des Abkommens über die Zusammenarbeit) zwischen der belarussischen juristischen Person und dem Ausländer oder dem ausländischen Unternehmen, in dem er tätig ist, womit die Geschäftskontakte bestätigt werden, versiegelt mit dem Stempel der belarussischen juristischen Person;
       • ein Dokument, dass die Tätigkeit des Ausländers in der Organisation nachweist, die den Kooperationsvertrag mit der belarussischen juristischen Person abgeschlossen hat (auf dem Kopfbogen der ausländischen Organisation, unterschrieben vom deren Leiter);
       • bei Bedarf nach Beschluss des Leiters der Konsularabteilung auch andere Unterlagen, die die Angaben im Antrag sowie die Geschäftskontakte nachweisen.

Ein Gruppenvisum wird bei Reisen der Gruppen von mehr als 5 Personen beantragt. Dabei sind Reisepässe (Original), Visumanträge mit Lichtbildern und eine Sammelliste in zweifacher Ausfertigung mit folgenden Angaben vorzulegen: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Reisepassnummer.

Gemäss dem Artikel 36 Kapitel 4 des Gesetzes der Republik Belarus „Über die rechtliche Lage der Ausländer und Staatenlosen in der Republik Belarus“ vom 03.06.1993, soll sich ein Ausländer innerhalb von drei Tagen (außer Feier- und Festtagen) nach seinem Eintreffen in der Republik Belarus bei der Anmeldebehörde seines tatsächlichen Aufenthalts registrieren lassen, falls das Gesetz nichts anderes vorsieht. Die Anmeldebehörden in der Republik Belarus sind das zuständige Referat des Innenministeriums, lokale Innenbehörden sowie die Verwaltungen der Hotels. Die Ausländer dürfen nur dort wohnen, wo sie angemeldet sind.

Die gesamte Aufenthaltsdauer einer ausländischen Person in der Republik Belarus auf Grund eines Visums darf innerhalb eines Jahres unabhängig von der Visumsart 90 Tage nicht überschreiten. Soll der Aufenthalt in Belarus über 90 Tage dauern, so ist eine Aufenthaltsgenehmigung bei der entsprechenden lokalen Innenbehörde (Meldeamt) rechtzeitig (etwa 20 Tage vor Visaablauf) zu beantragen.

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